Wie funktioniert das Vollmachtenservice? Das ID Austria System ermöglicht es, jemandem eine bilaterale Vollmacht zu erteilen. Das ist die Befugnis, wirksam im Namen einer anderen Person zu handeln.
Welche Services können mittels der Vollmacht benutzt werden?
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ELGA (Vertretung bei ELGA Services)
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JustizOnline (Elektronische Akteneinsicht, Elektronische Übermittlung von Eingaben)
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Sozialversicherung (Vollmacht für die Einlösung von Verschreibungen)
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Postvollmacht (Empfang von Zustellstücken der elektronischen Zustellung)
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Agrarmarkt Austria (AMA)
Weitere Details zu allen aktuell verfügbaren Services finden Sie in der Anleitung Vollmachten mit ID Austria erteilen und verwalten.
Welche Voraussetzungen bestehen für das Erteilen bzw. Erhalten einer Vollmacht?
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Beide Personen – jene, die eine Vollmacht erteilen will, und auch jene, die eine Vollmacht nützen können soll - müssen über eine ID Austria bzw. eID eines anderen EU-Mitgliedstaates verfügen.
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Zum Erteilen einer Vollmacht brauchen Sie den Namen und das Geburtsdatum der betreffenden Person.
Wo kann ich das Vollmachtenservice aufrufen?
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Verwenden Sie dafür die Funktion Meine Vollmachten im Bereich „Meine ID Austria“.
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Dieses Service ist auch im Bereich der Verwaltungsfunktionen ID Austria verwalten auffindbar.
Wie kann ich Vollmachten erteilen?
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Zum Erteilen von Vollmachten nutzen Sie die Anleitung Vollmachten mit ID Austria erteilen und verwalten.
Wie kann ich eine Vollmacht widerrufen?
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Klicken Sie auf die Vollmacht, die Sie widerrufen möchten, und anschließend auf den Button „Vollmacht widerrufen“.
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Die Vollmacht wird daraufhin mit sofortiger Wirkung widerrufen.
Wie kann ich eine Vollmacht nutzen?
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Wenn ein Service bzw. ein Service Provider die Vertretung erlaubt, erscheint in der Anmeldemaske die Option „Person vertreten“.
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Klicken Sie auf „Person vertreten“ und melden Sie sich mit Ihrer eigenen ID Austria bzw. eID eines anderen EU-Mitgliedstaates an.
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Es werden Ihnen jene Personen angezeigt, für die eine Vertretung möglich ist.