Vollmachten mit ID Austria erteilen und verwalten
Wann hilft mir diese Anleitung?
Wenn Sie sich zum ID Austria Vollmachtenservice informieren, oder eine Vollmacht erteilen wollen.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Nutzung der Vollmachten?
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Für die Nutzung der Vollmachten ist jeweils eine Anmeldung mittels ID Austria bzw. eID eines anderen EU-Mitgliedstaates erforderlich
- Falls die Vollmacht nicht eingerichtet werden kann, ist der Grund dafür eventuell, dass die andere Person (Vollmacht-Empfänger) noch nicht in den notwendigen Registern (ZMR, Ergänzungsregister) eingetragen ist.
- In diesem Fall bitten Sie die Person, eine Anmeldung mittels ID Austria bzw. eID vorzunehmen, zum Beispiel auf www.oesterreich.gv.at
Welche Arten von Vollmachten gibt es?
Allgemeine Vollmacht:
- Vollmacht für alle ID Austria-tauglichen Anwendungen mit Ausnahme der elektronischen Zustellung.
Darüber hinaus können Vollmachten für bestimmte Bereiche und Anwendungen eingerichtet werden:
- AMA (Agrarmarkt Austria)
Vollmacht für alle ID Austria-tauglichen Anwendungen am Portal der AMA. - ELGA Vollmacht
Berechtigt zur Vertretung bei ELGA-Services. - Justiz: Elektronische Akteneinsicht
Die bevollmächtigte Person ist berechtigt, elektronisch Einsicht in Akten der Justiz zu nehmen. - Justiz: ID Austria-taugliche Anwendungen
Die bevollmächtigte Person ist berechtigt, bei ID Austria-tauglichen Anwendungen der Justiz zu vertreten. - Justiz: Elektronische Übermittlung von Eingaben
Die bevollmächtigte Person ist berechtigt, elektronisch Eingaben an die Justiz zu übermitteln. - Postvollmacht für die elektronische Zustellung
Berechtigt zum Empfang von Zustellstücken der elektronischen Zustellung. - Sozialversicherung: Einlösevollmacht
Vollmacht für die Einlösung von Verschreibungen (Rezepten, Verordnungen) bei den Bezugsquellen (Apotheken, Bandagisten etc) in den Anwendungen der Sozialversicherung. - Sozialversicherung: ID Austria-taugliche Anwendungen
Die bevollmächtigte Person ist berechtigt, bei ID Austria-tauglichen Anwendungen der österreichischen Sozialversicherung zu vertreten.
Wo kann man Vollmachten erteilen bzw. verwalten?
Diese Funktionen finden Sie unter Meine Vollmachten.
Sie können aber auch über die Webseite oder die App dorthin navigieren:
- Öffnen der Seite „ID Austria verwalten“:
- Im Web-Browser: Öffnen Sie den Verwaltungsbereich ID Austria verwalten.
- In der App „ID Austria“: Klicken Sie auf den Menüpunkt „Konto“, danach auf den Link „ID Austria verwalten“.
- Öffnen der Funktion „Meine Vollmachten“
- Schritt 1: Auf der Seite „ID Austria verwalten” angekommen, klicken Sie auf den Bereich „Datenschutz, Daten und Nutzung einsehen, Vollmachten verwalten“.
- Schritt 2: Am Seitenende, in der Sektion „Ich will meine Vollmachten einsehen/verwalten“, klicken Sie auf den Button „Vollmachten einsehen“.
Wie funktioniert der Ablauf einer Vollmacht-Erteilung?
Voraussetzung: Sowohl die Vollmachtgeberin oder der Vollmachtgeber als auch die Vollmachtnehmerin oder der Vollmachtnehmer benötigen eine ID Austria bzw. eID eines anderen EU-Mitgliedstaates.
Ablauf: Rufen Sie die Funktion Meine Vollmachten auf und folgen Sie diesen Schritten:
Schritt 1: Funktion „Neue Vollmacht erteilen“ aufrufen

Schritt 2: Zu bevollmächtigende Person suchen

Schritt 3.1: Art der Vollmacht auswählen

Schritt 3.2: Kontaktdaten der zu bevollmächtigenden Person angeben

Schritt 4: Kontrolle der Richtigkeit der Angaben

Schritt 5: Bestätigung über Anmeldung mit ID Austria

Schritt 6: Erfolgsmeldung

Übersicht der erteilten bilateralen Vollmachten
