Barrierefreiheitserklärung der App „ID Austria“
Das Bundeskanzleramt ist bemüht, seine mobile Anwendung („App“) im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die App „ID Austria“.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die App „ID Austria“ ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ und mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Verbesserungsarbeiten dazu sind laufend in Entwicklung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die App „ID Austria“ enthält Anwendungsbereiche, welche teilweise nicht bzw. noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind. Das Bundeskanzleramt ist aber bestrebt, die Funktionalität bestmöglich barrierefrei anzubieten. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- An mehreren Stellen werden Grafiken durch die zugeordneten Alternativtexte nicht passend beschrieben (1.1.1 Nicht-Text-Inhalt, iOS & Android).
- Überschriften und Listen sind an mehreren Stellen in der App nicht als solche gekennzeichnet (1.3.1 Info und Beziehungen, iOS & Android).
- An einigen Stellen ist die Bildschirmausrichtung fixiert (1.3.4 Bildschirmausrichtung, iOS & Android).
- Auf dem Screen „Nutzungsbedingungen und Datenschutz“ ist die Checkbox „Nutzungsbedingungen annehmen“ nicht als Mussfeld ausgezeichnet (1.3.5, Bestimmung des Eingabezwecks, Android).
- Der aktive Bereich wird in der Nav-Bar nur durch Farbe gekennzeichnet (1.4.1 Benutzung von Farbe, iOS & Android).
- Der Textkontrast entspricht an einigen Stellen nicht dem vorgeschriebenen Wert (1.4.3 Kontrast (Minimum), iOS).
- Auf mehreren Screens reagiert die App nicht auf Veränderungen der Textgröße bzw. wird Text bei Vergrößerung abgeschnitten (1.4.4 Testgröße ändern, iOS & Android).
- Bedienelemente lassen sich an mehreren Stellen nicht über eine externe Tastatur ansteuern (2.1.1 Tastatur, iOS & Android).
- Mehrere Screens verfügen über keinen programmatisch erkennbaren Titel (2.4.2 Seite mit Titel versehen, iOS & Android).
- Auf mehreren Screens folgt der Fokus nicht der zu erwartenden Fokus-Reihenfolge (2.4.3 Fokus-Reihenfolge, iOS & Android).
- Auf dem Screen „Einfach digital identifizieren und viele Services Nutzen“ verfügt das Info-Icon nur über eine generische Bezeichnung (2.4.4 Linkzweck (im Kontext), iOS).
- Überschriften beschreiben den Inhalt einiger Screens nicht ausreichend (2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Labels), iOS).
- Die Fokus-Darstellung bei Tastatursteuerung verfügt nicht über ausreichend Kontrast (2.4.7 Fokus sichtbar, iOS & Android).
- Auf einigen Screens ist die benutzte Sprache nicht hinterlegt (3.1.1 Sprache der Seite, iOS & Android).
- Am Screen „Zu unterschreiben“ liegt bei einem auftretenden Fehler der Fokus nicht auf der Fehlermeldung (3.3.1 Fehlererkennung, Android).
- Auf den Screens „QR-Code scannen (eID)“ & „Erstanmeldung starten“ sind für die Scan-Funktion keine beschreibenden Anleitungen hinterlegt (3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen, iOS & Android).
- An mehreren Stellen in der App werden interaktive UI-Elemente nicht korrekt ausgezeichnet (4.1.2 Name, Rolle, Wert, iOS & Android).
An der Behebung dieser Mängel wird laufend gearbeitet.
b. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Inhalte von Dritten, beispielsweise Formulare von anderen Organisationen, die nicht im Einflussbereich des Bundeskanzleramts (BKA) liegen, sind vom WZG ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20. Juni 2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer vom Bundeskanzleramt durchgeführten Selbstbewertung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA vorgenommen wurden.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services in dieser App werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer App behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – ersuchen wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und bearbeiten.
Senden Sie uns bitte Ihre Mitteilungen und Anregungen an hilfe@id-austria.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der App „ID Austria““. Bitte beschreiben Sie das Problem und fügen Sie wenn möglich Screenshots der betroffenen Bereiche bei.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.