Unterschiede in der Beantragung einer ID Austria
Unterschiede je nach Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz, Antragstellung in Vertretung

Ich habe keine österreichische Staatsbürgerschaft und meinen Hauptwohnsitz im Ausland, arbeite aber in Österreich. Kann ich eine ID Austria beantragen?

Die ID Austria Registrierung von Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft erfolgt bei den Landespolizeidirektionen oder Finanzämtern, sofern ein ausreichender Bezug zum Inland gegeben und das 14. Lebensjahr vollendet ist. Der Inlandsbezug kann sich insbesondere durch ein Beschäftigungsverhältnis oder eine Geschäftstätigkeit im Inland ergeben.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin bei der Registrierungsbehörde ein aktuelles Passfoto und Ihren Reisepass bzw. Personalausweis (ID Karte) mit sowie ein Dokument zur Glaubhaftmachung des Inlandsbezugs (z.B. Meldebestätigung,  Studierendenausweis, Bestätigung vom Arbeitgeber, Dienstausweis einer Firma in Österreich oder Ähnliches). Falls Sie bereits ein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle beigebracht haben, ist kein aktuelles Passfoto erforderlich.

Kann ich meine/n Ehepartnerin/Ehepartner oder eine/n Dritte/n bevollmächtigen, dass sie/er für mich die ID Austria beantragt? 

Nein. Es ist eine persönliche Identitätsfeststellung bei der Registrierung der ID Austria durch eine Behörde erforderlich.

Falls Sie nicht persönlich zur Behörde gehen können, aber eine Handy-Signatur haben, können Sie Ihre Handy-Signatur online auf eine ID Austria umstellen.

Kann eine Auslandsösterreicherin oder ein Auslandsösterreicher eine ID Austria bekommen? 

Ja, dazu ist ein persönliches Erscheinen bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder bei einer Registrierungsbehörde in Österreich erforderlich. 

Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur besitzen, können Sie diese online auf die ID Austria umstellen.

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