Die ID Austria hat am 5. Dezember 2023 die Bürgerkarte und die Handy-Signatur abgelöst und ist in Österreich der neue Standard für den elektronischen Identitätsnachweis.
Bürgerkarten müssen daher auf ID Austria umgestellt werden. Bei der ersten Anmeldung nach dem 5. Dezember 2023 werden Sie automatisch durch die nötigen Schritte zur Umstellung geführt.
Bürgerkarten (Signaturkarten mit Personenbindung) ermöglichten bislang den Zugang zu e-Government Services.
Für Ihre ID Austria können zusätzliche Authentifizierungsfaktoren (z.B. Smartphone mit der App „ID Austria“ oder FIDO-Sicherheitsschlüssel) hinzugefügt werden.
Verwenden Sie dazu die Funktionen „Smartphone in der App "ID Austria" mit QR-Code anmelden“ oder „Neuen FIDO-Sicherheitsschlüssel verknüpfen“.
Im Zuge dieser Abläufe werden Sie aufgefordert, für Ihr ID Austria Konto einen Benutzernamen und ein Signatur-Passwort festzulegen.
Eine Aufwertung ist zu empfehlen, weil nur bei der Vollfunktion die Möglichkeit besteht, die Gültigkeitsdauer zu verlängern.
Wie Sie Ihre ID Austria (Basisfunktion) aufwerten können, hängt davon ab, ob die umgestellte Bürgerkarte ursprünglich behördlich oder nicht behördlich ausgestellt wurde (behördliche Ausstellungen werden durchgeführt von Ministerien, Land OÖ inkl. BH und Stadt Wien). Unter „Signatur-Zertifikatsdaten einsehen“ finden Sie je nachdem den Vermerk „behördlich“ oder „nicht behördlich“.
Signaturkarten (ohne Personenbindung) ermöglichen das Signieren von Dokumenten. Diese Signaturfunktion bleibt unverändert bestehen.
Wenn Sie noch keine ID Austria besitzen, können Sie die Registrierung mittels SMS-TAN und Signaturkarte oder Registrierung mittels Post-TAN und Signaturkarte durchführen. Dafür benötigen Sie kein Smartphone.
Zusätzlich kann die Signaturkarte mittels „Signaturkarte hinzufügen“ als 2. Authentifizierungsfaktor zu einer bestehenden ID Austria hinzugefügt werden.
Bitte kontaktieren Sie das Service Center.