Die ID Austria Registrierung von Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft erfolgt bei den Landespolizeidirektionen oder Finanzämtern, sofern ein ausreichender Bezug zum Inland gegeben und das 14. Lebensjahr vollendet ist. Der Inlandsbezug kann sich insbesondere durch ein Beschäftigungsverhältnis oder eine Geschäftstätigkeit im Inland ergeben.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin bei der Registrierungsbehörde ein aktuelles Passfoto und Ihren Reisepass bzw. Personalausweis (ID Karte) mit sowie ein Dokument zur Glaubhaftmachung des Inlandsbezugs (z.B. Meldebestätigung, Studierendenausweis, Bestätigung vom Arbeitgeber, Dienstausweis einer Firma in Österreich oder Ähnliches). Falls Sie bereits ein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle beigebracht haben, ist kein aktuelles Passfoto erforderlich.
Nein. Es ist eine persönliche Identitätsfeststellung bei der Registrierung der ID Austria durch eine Behörde erforderlich.
Falls Sie nicht persönlich zur Behörde gehen können, aber eine Handy-Signatur haben, können Sie Ihre Handy-Signatur online auf eine ID Austria umstellen.
Ja, dazu ist ein persönliches Erscheinen bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder bei einer Registrierungsbehörde in Österreich erforderlich.
Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur besitzen, können Sie diese online auf die ID Austria umstellen.
Bitte kontaktieren Sie das Service Center.